Vertiefte Sicherheitsüberprüfung gemäß DIN 19700 - Buero-Heberle

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Vertiefte Sicherheitsüberprüfung gemäß DIN 19700

Arbeitsgebiete > Hochwasserschutz > Techn. Hochwasserschutz

Von Hochwasserrückhaltebecken kann, bei fehlender Sicherheitsvorsorge, eine erhebliche Gefahr ausgehen. Aus diesem Grund muss der Standsicherheit, der Unterhaltung und dem Betrieb der Bauwerke besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.

Seit Juli 2004 gilt die überarbeitete DIN 19700 „Stauanlagen“. Im integrierten Teil 12 “Hochwasserrückhaltebecken“ sind die aktuellen Grundlagen zur Bemessung der Anlagen enthalten. Weitere Bemessungsvorgaben sind in der „Arbeitshilfe zur DIN 19700 für Hochwasserrückhaltebecken“, LUBW, 2007, den DVWK Merkblättern 202/1991 “Hochwasserrückhaltebecken“ sowie 246/1997 “Freibordbemessung an Stauanlagen“ enthalten.

Um die Sicherheit während der gesamten Nutzungsdauer einer Stauanlage zu kontrollieren, ist in angemessenen Zeitabständen und ggf. nach außergewöhnlichen Ereignissen eine vertiefte Überprüfung durchzuführen.

Das Merkblatt 231 empfiehlt im Abstand von etwa 10 Jahren oder nach außergewöhnlichen Ereignissen im Rahmen einer sogenannten „Vertieften Überprüfung“ die statischen, hydrologischen und hydraulischen Bemessungsgrundlagen des Hochwasserrückhaltebeckens zu prüfen sowie die betrieblichen Vorgaben und das Überwachungskonzept kritisch zu hinterfragen. Das heißt, dass alle relevanten Sicherheitsnachweise, für die sich Veränderungen der Eingangsparameter ergeben haben, mit den aktuell gültigen Kennwerten und nach den jeweils gültigen technischen Vorschriften erneut geführt werden.

Neben Verschleiß und Alterung von Anlagen und Anlagenteilen können zudem Fortschreibungen von Regelwerken, Weiterentwicklungen der Mess- und Regeltechnik, neue oder geänderte Ansprüche der Gesellschaft an Betrieb und Sicherheit der Hochwasserrückhaltebecken ein Grund für ergänzende Betrachtungen und Untersuchungen sein. In der Folge kann ein Handlungsbedarf in Form von einzelnen baulichen Maßnahmen bis hin zu umfangreichen Sanierungen der Gesamtanlage entstehen.

Die hydrologischen und hydraulischen Bemessungsgrundlagen sind anhand von vorhandenen Messungen und mit Hilfe der aktuellen Simulationsverfahren zu überprüfen. Gegebenenfalls sind die Bemessungsgrundlagen anzupassen. Es ist nachzuweisen, dass der Beckenraum weiterhin die Anforderungen an den Hochwasserschutz erfüllt. Durch hydraulische Berechnungen ist aufzuzeigen, dass die Betriebseinrichtungen die erforderliche Leistungsfähigkeit aufweisen und dass das gemäß DIN 19700 geforderte Freibord eingehalten wird. Mit Hilfe dieser Erkenntnisse sind die Betriebsvorschriften zu überprüfen und erforderlichenfalls anzupassen.

Die Beurteilung der Standsicherheit der Becken beinhaltet die Prüfung des baulichen Zustandes der Betriebseinrichtungen sowie des Absperrbauwerkes. Es sind die der ursprünglichen Bemessung zugrunde liegenden Annahmen zu kontrollieren und der Alterungsprozess der Bauwerke ist zu berücksichtigen.

Eine vertiefte Überprüfung umfasst im Wesentlichen folgende Untersuchungen:

  • Erbringung aller Einzelleistungen einer vertieften Überprüfung gemäß DIN 19700 in Zusammenarbeit mit anderen Fachplanern (z.B. Geotechniker, Betontechnologen, Stahlwasserbauer,...),
  • Ermittlung von wasserstandsabhängigen Betriebsauslass- und Hochwasserentlastungskennlinien mittels hydraulischer Berechnungen sowie Erstellung von Speicherinhaltslinien,
  • Ermittlung des aktuellen Hochwasserschutzgrades des Beckens,
  • Berechnung der Zuflüsse und Beckenwasserstände für die Hochwasserbemessungslastfälle BHQ1 und BHQ2 mit Hilfe von Niederschlag-Abfluss-Modellen,
  • Anlagenschau und Bewertung aller Anlagenteile des Stahlwasser- und Massivbaus sowie Beurteilung der Mess- und Kontrolleinrichtungen,
  • Auswerten aller zur Verfügung stehenden Messdaten,
  • Überprüfung der Ausstattung zur Betriebs- und Bauwerksüberwachung,
  • Aktualisierung von Betriebsvorschrift und digitalem Beckenbuch,
  • Projektkoordination: Vorbereiten, Durchführen von Ortsterminen, Begleitung der Fachplaner während der Arbeiten vor Ort, Überprüfung der Leistungen und Übernahme der Ergebnisse in den Abschlussbericht,
  • Aufzeigen von Defiziten und Aussprechen von Sanierungsempfehlungen.
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